Impressum
Verantwortlich: Kai Wagenschein (Geschäftsführer)
MAS – Maschinenvermietung und Agrarservice GmbH
Burgenser Weg 100
39175 Möser OT Körbelitz
Fon: +49 39222 9316
Fax: +49 39222 9318
eMail: info(at)mas-koerbelitz.de
Registergericht: Amtsgericht Stendal
Handelsregister B Nr. 1411
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 1 60 07 83 61
Geschäftsführer: Kai Wagenschein
Datenschutz
Das Unternehmen MAS – Maschinenvermietung und Agrarservice GmbH, nachfolgend MAS genannt, freut sich über Ihren Besuch auf unserer Website und Ihrem Interesse an unseren Dienstleistungen und Produkten.
Wir sind sehr bemüht, die auf der Website enthaltenen Informationen und Daten zutreffend und aktuell zu gestalten. Jedoch übernehmen wir keinerlei Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten, die wir Ihnen auf diesem Wege zur Verfügung stellen. Durch die Nutzung der Website von MAS erklären Sie sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß der nachfolgenden Beschreibung einverstanden.
Unsere Website kann grundsätzlich ohne Registrierung besucht werden. Dabei könnten Daten, wie beispielsweise aufgerufene Seiten bzw. Namen der abgerufenen Datei, Datum und Uhrzeit zu statistischen Zwecken auf dem Server gespeichert werden, ohne dass diese Daten unmittelbar auf Ihre Person bezogen werden.
Personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Adressen oder E-Mail-Adressen werden soweit möglich auf freiwilliger Basis erhoben, wenn Sie beispielsweise auf unserer Website vorgefertigte Formulare benutzen oder zu uns per Email Kontakt aufnehmen. Diese Daten benutzen wir ausnahmslos zu Ihrer individuellen Betreuung, um Ihnen Informationen über unsere Dienstleistungen, Produkte und betriebsbezogene Werbung zukommen zu lassen oder Angebote zu erstellen. Ohne Ihre Einwilligung erfolgt niemals eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte, es sei denn, wir werden gesetzlich dazu verpflichtet.
Wir sind immer bestrebt, Ihre persönlichen Daten so sensibel wie möglich zu behandeln. Auf Ihren schriftlichen Antrag hin geben wir Ihnen möglichst zeitnah Informationen darüber, die wir bei aufgetretenen Datenfehlern selbstverständlich umgehend nach Ihren Angaben korrigieren.
Unsere Mitarbeiter sind über das Datenschutzgesetz informiert worden und sind zur Verschwiegenheit und dem ordnungsgemäßen Umgang bei der Datenverarbeitung verpflichtet.
Die Inhalte der Websites von der MAS sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Fotos, Texten, Textteilen, Logos, Zeichnungen und Daten, also sämtlicher Inhalte bedarf der vorherigen Zustimmung der MAS.
Für fremde, verlinkte Websites und deren Inhalte übernimmt die MAS und deren Mitarbeiter keinerlei Haftung.
Haben Sie Fragen zum Datenschutz der MAS, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns unter der Adresse:
MAS – Maschinenvermietung und Agrarservice GmbH
Burgenser Weg 100
39175 Möser OT Körbelitz
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eMail: info(at)mas-koerbelitz.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
(1) Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der MAS Maschinenvermietung und Agrarservice GmbH, Burgenser Weg 100, 39175 Möser OT Körbelitz (nachfolgend „MAS“ genannt) und dem Kunden/Auftraggeber/Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt), soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der MAS, wozu insbesondere aber nicht ausschließlich Beförderung von Gütern, Handel mit sämtlichen Baustoffen und artverwandten Produkten, Dienstleistungen in Bezug auf den Abriss und die Errichtung von Gebäuden, Transport sowie Entsorgung von Abfällen gehören, erfolgen ausschließlich aufgrund der in diesen AGB niedergelegten Regelungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart wurden. Der Kunde wird über etwaige Änderungen dieser AGB umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn der MAS diese schriftlich anerkannt hat.
(2) Die Vertragsbeziehung zwischen MAS und dem Kunden unterliegt – soweit es sich um Leistungen der Entsorgung handelt – insgesamt dem jeweils gültigen Abfallrecht, d.h., dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) und den entsprechenden Verordnungen.
Ist ein Dritter Erzeuger oder Besitzer der Abfälle bzw. gesetzlich zur Entsorgung der Abfälle verpflichtet (Abfallbesitzer), so hat der Kunde seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze und Verordnungen auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten in Bezug auf die konkrete Leistung handelt. Der Kunde haftet MAS gegenüber im Rahmen des Auftrags so, als sei er selbst der Abfallbesitzer.
(3) Digitale Inhalte im Sinne dieser AGB sind alle nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und von MAS unter Einräumung bestimmter in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte, bereitgestellt werden.
2. VERTRAGSSCHLUSS
(1) Die auf der Internetseite der MAS enthaltenen Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens MAS dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
(2) Der Kunde kann über das in der Internetseite von MAS integrierte Online-Formular eine Anfrage abgeben, worauf ihm seitens MAS ein Angebot unterbreitet wird. Alternativ besteht für den Kunden die Möglichkeit, ein entsprechendes Vertragsangebot auf telefonischem Wege oder per E-Mail abzugeben, wobei hierfür ebenfalls diese AGB gelten.
(3) Als Sprache für das Bestellverfahren steht derzeit nur die Sprache Deutsch zur Verfügung.
(4) MAS kann das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen annehmen,
– indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
– indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
– indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.
(5) Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf der zweiten Woche, welche auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt MAS das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.
(6) Der Vertragsschluss erfolgt seitens MAS unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und vollständigen Selbstbelieferung. Dieser Vorbehalt gilt nicht im Falle von kurzfristigen Lieferschwierigkeiten.
(7) Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme findet in der Regel per Telefon, E-Mail und/oder automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die von MAS versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle von MAS oder von MAS mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3. TERMINSFRISTEN, GEFAHRÜBERGANG; PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Die in den Angeboten angegebenen Lieferzeiten/Terminfristen sind ohne Gewähr und gelten vorbehaltlich bei den von MAS aus der jeweils eigenen Bezugsquelle eintretendem richtigen und rechtzeitigem Produkteingang, es sei denn, dass MAS verbindliche Lieferfristen/Liefertermine ausdrücklich schriftlich zusagt.
Der Beginn der von MAS angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist MAS berechtigt, den entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
MAS haftet im Fall des von MAS nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs im Hinblick auf vertraglich zugesagte Lieferzeiten/Terminsfristen für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Dies gilt nicht, wenn der MAS den Kunden von etwaigen, vom MAS nicht zu vertretenden Lieferschwierigkeiten des Herstellers/Zwischenhändlers rechtzeitig informiert oder in den Fällen höherer Gewalt, wie z.B. Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen, Streiks etc.. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Verzuges bleiben unberührt.
(2) Sofern sich aus der Produkt-/Dienstleistungsbeschreibung von MAS nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettopreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer nicht enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung und/oder dem Warenkorbsystem des Online-Shops oder in der Auftragsbestätigung gesondert angegeben. Im Falle einer telefonischen Bestellung werden die Liefer- und Versandkosten individuell bekanntgegeben. Sämtliche Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von MAS schriftlich zugesagt worden sind. Die in Katalogen, in Prospekten, auf den Internetpräsenzen oder in sonstigen Preislisten angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der Herausgabe der jeweiligen Verkaufsunterlage; Preisänderungen nach diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten.
(3) Bei Lieferungen oder Dienstleistungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die MAS nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
(4) Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop von MAS mitgeteilt. Zahlungen durch Scheck oder Wechsel erfolgen erfüllungshalber und bedürfen der Zustimmung von MAS. Dadurch herbeigeführte Spesen und Diskontbelastungen und alle damit verbundenen sonstigen Kosten trägt der Kunde.
(5) Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
(6) Bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf wird der Rechnungsbetrag fällig, nachdem die Lieferung erfolgt ist und in Rechnung gestellt wurde. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. MAS behält sich vor, die Zahlungsart Rechnungskauf nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart bei Überschreitung des angegebenen Bestellvolumens abzulehnen. In diesem Fall wird MAS den Kunden in den Zahlungsinformationen im Online-Shop auf eine entsprechende Zahlungsbeschränkung hinweisen.
(7) Bei Zahlungsverzug Kunden ist der MAS berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in der Höhe zu verlangen, wie es den jeweils von dem MAS selbst zu zahlenden Kreditkosten entspricht, mindestens jedoch in Höhe des gemäß § 288 BGB zu zahlenden Verzugszinses. Dieser beträgt für Geschäfte zwischen Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und bei Geschäften mit Verbrauchern/Privatpersonen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Sowohl dem Kunden als auch MAS bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren oder einen höheren Schaden nachzuweisen. MAS ist darüber hinaus berechtigt, pauschale Bearbeitungsgebühren in üblicher Höhe für jede Mahnung zu erheben.
(8) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest ist MAS berechtigt, alle gestundeten oder sonst offenstehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erst nach von dem Kunden erfolgter Regulierung hat der Kunde Anspruch auf Rückgabe der etwa von MAS erfüllungshalber hereingenommenen Schecks oder Wechsel, während MAS bis dahin auch zur alternativen Geltendmachung der jeweiligen Scheck- oder Wechselforderungen berechtigt bleibt.
(9) Fakturierungen von MAS geltend als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen ab Fakturierungsdatum schriftlich von dem Kunden widersprochen worden ist und MAS bei Fakturierungsstellung auf die Bedeutung des Fristablaufes hingewiesen hat. Bei vereinbarungsgemäßen oder nach der Betriebssituation von MAS (z. B. Transportkapazität oder teilweise nicht vorhandener eigener Bevorratung) nur möglichen Teillieferungen kann MAS über jede einzelne Teillieferung entsprechend Fakturierung an den Kunden erteilen und braucht, wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung entgegensteht, erst dann weiterzuliefern, wenn von dem Kunden dessen Zahlung der zuvor erteilten einen oder mehreren Fakturierungen eingegangen ist.
(10) Der Kunde ist verpflichtet, MAS jeden Wechsel seines Geschäfts- oder Wohnsitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen aus Lieferungen/Dienstleistungen offenstehen oder die Lieferungen/Dienstleistungen noch nicht erbracht worden sind.
4. BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIE BEHÄLTERSTELLUNG; MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN; ABFALLARTEN UND ABFALLENTSORGUNG
(1) Der Kunde ist zur Mitwirkung an der Leistungserbringung im Sinne des Auftrags verpflichtet, soweit seine Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist.
(2) Bei Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Kunde die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen oder ggf. privaten Genehmigungen einzuholen und für die umfassende Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen. Bei Bereitstellung von Behältern garantiert der Kunde einen geeigneten Aufstellplatz und die gefahr- und schadlose Befahrbarkeit, auch der Zufahrtswege. Ein Wegbewegen des Behälters vom Aufstellplatz – wenn auch nur für kurze Zeit – ist untersagt.
(3) Soweit MAS Komplettpreise für die Entsorgung von Abfallarten anbietet, sind darin folgende Leistungen enthalten :
– An- und Abfuhr, einmalig
– Mietfreie Bereitstellung des Behälters bis zu ´7 Kalendertage
– Ordnungsgemäße Entsorgung der vertraglich vereinbarten Abfallarten.
(4) Angaben zu angenommenen Abfällen in von MAS oder von MAS beauftragten Entsorgern erstellten Dokumenten wie Fahraufträgen, Begleitscheinen und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Kunden als zutreffend. Fehlt die Unterschrift, weil zum Zeitpunkt der Aufstellung, Leerung oder Abholung des Behälters weder der Kunde noch sein Bevollmächtigter anwesend sind, genügt die Unterschrift des Fahrers des Entsorgungsfahrzeugs, der für diesen Fall hiermit bereits vorab vom Kunden entsprechend bevollmächtigt wird. Der Kunde ist angehalten, den Inhalt der Dokumente zu prüfen, die ihm zur Unterschrift vorgelegt werden. Es bleibt dem Kunden jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen. MAS kann dem Kunden, soweit ein Dokument mit den entsprechenden Daten, den GPS-Koordinaten des Behälters und dem Zeitstempel vorliegt, diese an eine vom Kunden zu benennende E-Mail Adresse zusenden. In diesem Fall muss MAS dem Kunden keinen Lieferschein bzw. kein Übernahmedokument des Behälters bei Abholung ausstellen.
(5) Der Kunde hat den Behälter während der Standzeit gegen Diebstahl und Beschädigungen zu sichern und vor Verunreinigungen und Abnutzung, die über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinausgehen, zu schützen. Der Kunde haftet für Schäden an dem jeweils für die Abfälle zur Verfügung gestellten Behälter sowie für den Verlust eines Behälters. Überschreiten die Reparaturkosten eines beschädigten Behälters den Zeitwert (wirtschaftlicher Totalschaden), so hat der Kunde Ersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
(6) Der Kunde haftet dafür,
– dass der Behälter nicht durch lose oder fest angebrachte Gegenstände oder sonst wie verändert ist.
– dass der Behälter nur mit den vertraglich vereinbarten Abfällen beladen ist.
– dass das maximale Beladungsgewicht eines Behälters in Höhe von 12 Tonnen bei Behältern vom Typ Absetzer und12 Tonnen bei Behältern vom Typ Abroller nicht überschritten wird. Das Transportfahrzeug kann einen überladenen Behälter nicht mehr anheben.
– dass keine Ladung über die Behälterwände hinausragt, die Beladung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und eine wesentliche Verlagerung der Ladung beim Transport ausgeschlossen ist.
– dass der Behälter während der gesamten Standzeit bis zur tatsächlichen Übernahme abgedeckt ist.
– dass der Behälter vor Veränderung und Entwendung jederzeit geschützt ist.
(7) Kann der Behälter durch Verschulden des Kunden nicht aufgestellt, abgeholt oder wegen Überladung transportiert werden bzw. liegen andere durch ihn verschuldete Gründe vor, fällt eine Pauschale in Höhe von 95,00 € je angefangener Stunde auf Nachweis für die entstandene Leerfahrt an.
Der Behälter kann nicht gestellt werden, wenn
– eine Stellgenehmigung fehlt.
– kein ausreichender Platz zur Stellung des Behälters vorhanden ist (die Auftragsbestätigung von MAS enthält Hinweise zu den Abmessungen des Behälters).
– der vorgesehene Platz nicht erreichbar bzw. nicht geeignet ist.
– Durchfahrten oder der Untergrund ein Befahren nicht zulassen.
Der Behälter kann nicht abgeholt werden, wenn
– er blockiert ist (parkende Fahrzeuge, verschlossenes Tor oder andere Hindernisse).
– er nach seiner Aufstellung durch den Kunden umgestellt wurde.
– er mit anderen als den vereinbarten Abfällen befüllt wurde.
– er über den Rand des oberen Behälterabschlusses (Wand) hinaus befüllt wurde – Überfüllung (Berg).
– der Untergrund ein Befahren nicht zulässt.
(8) Wird ohne ein Verschulden des Kunden ein Behälter aufgestellt, der gegenüber der bestellten Behältergröße kleiner ist, erteilt MAS eine entsprechende Gutschrift.
(9) Wird ohne ein Verschulden des Kunden ein Behälter aufgestellt, der gegenüber der bestellten Behältergröße größer ist, bleibt die Abweichung für die Komplettpreisberechnung ohne Ansatz. Der Behälter darf in dem Fall allerdings – in Tonnen je m3 – maximal mit dem Gewicht beladen werden, das für den vertragsgemäßen Behälter vorgesehen ist. Sofern der Behälter vertragswidrig in diesem beschriebenen Sinn überladen wird, darf MAS die Mehrbeladung gesondert in Rechnung stellen.
(10) Aufstell- und Abholtermine sind stets von der Verfügbarkeit der Transportfahrzeuge abhängig und daher unverbindlich.
(11) Der Kunde kann die mit MAS vereinbarten Termine für die Gestellung, Abholung, Leerung oder den Tausch eines Behälters kostenlos verändern, jedoch nur, wenn der Kunde seinen Änderungswunsch mindestens 2 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin schriftlich an MAS kommuniziert. Die Terminänderung kommt erst mit der Zustellung der Auftragsbestätigung von MAS an den Kunden, mindestens per E-Mail, zustande.
(12) Der Kunde wird MAS über die exakte Art und Zusammensetzung der zu entsorgenden Abfälle vor und nach der Abholung genau informieren. Jede nicht nur unwesentliche tatsächliche Abweichung von den Angaben des Kunden berechtigt MAS, nach eigener Wahl entweder die Annahme der Abfälle abzulehnen oder deren Rücknahme zu verlangen und die angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu berechnen oder die für die ordnungsgemäße Entsorgung angemessene, d.h. ortsübliche Vergütung zu berechnen. Bei notwendiger Verwahrung der Abfälle ist der Kunde außerdem zur Zahlung der Lagerkosten verpflichtet.
(13) MAS ist berechtigt, den Kunden in Ergänzung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis mit weiteren Leistungsentgelten zu belasten (Nachbelastung), wenn der Nachweis vorliegt, dass der Behälter falsch, also nicht mit der in der Vereinbarung angegebenen Abfallart oder zu viel befüllt wurde. Als Nachweis reicht die Bewertung des von MAS oder dem von MAS beauftragten Entsorgungsunternehmens unter Angabe der Abfallschlüsselnummer (AVV) aus. Entstandene Mehrkosten für Überfüllung und Fehlbefüllung, wie oben beschrieben, werden dem Kunden zusätzlich zum Pauschalpreis in Rechnung gestellt.
(14) Die Höhe der Nachberechnung wird individuell nach der Art und dem Umfang der Über-/Fehlbefüllung berechnet und orientiert sich grundsätzlich an dem ursprünglich vereinbarten Preis, sofern es sich um dieselbe Abfallart handelt. Bei einer anderen Abfallart wird der Preis für diese andere Abfallart zum Zeitpunkt der Bestellung herangezogen, zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes in Höhe von 55,00 € zzgl. Umsatzsteuer für die manuelle Rechnungsstellung. Sollte es sich um eine nicht von MAS angebotene Abfallart handeln, so wird das im vorherigen Satz angezeigte Bearbeitungsentgelt auf die ortsübliche Vergütung für diesen Stoff aufgeschlagen, falls MAS für die andere Abfallart ein zumutbarer Entsorgungsweg zur Verfügung steht.
(15) Der Kunde ist verpflichtet, MAS vor der Abholung über eine Befüllung schriftlich, mindestens per E-Mail zu informieren, die das zuvor vereinbarte Maß übersteigt oder sich anders zusammensetzt als bei Vertragsabschluss angegeben.
5. HAFTUNG VON MAS
(1) Bei nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursachten Leistungsverzug oder Leistungsunmöglichkeit auf Seiten von MAS sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Die Haftung ist im kaufmännischen Verkehr auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
(2) Wird die Vertragserfüllung beeinträchtigt durch bei MAS oder dem von MAS jeweiligen beauftragten Entsorgungsbetriebs eintretende überraschende bzw. außergewöhnliche Umstände, die trotz angemessener Sorgfalt nicht abgewendet werden können (z.B. Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, allgemeiner Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, Transportschwierigkeiten, Mangel wesentlicher Rohstoffe), so ist MAS auch innerhalb eines Lieferverzugs berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte herleiten.
6. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen von MAS unstreitig und zur Zahlung fällig gestellt worden sind oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
7. MÄNGELHAFTUNG (GEWÄHRLEISTUNG), HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE
(1) Soweit die in den Prospekten, Anzeigen, Internetpräsenzen und/oder sonstigen Angebotsunterlagen enthaltenen Angaben nicht vom MAS ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind, sind die dort enthaltenen Abbildungen oder Zeichnungen nur annähernd maßgebend.
(2) Ansprüche auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten der MAS wie auch Ansprüche aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der MAS oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von MAS beruhen, sind von diesem Haftungsausschluss nicht erfasst.
(3) Zugesicherte Eigenschaften bestehen nur dann, wenn eine ausdrückliche Kennzeichnung als zugesicherte Eigenschaft schriftlich erfolgt ist. Eine Bezugnahme auf DIN- oder europäischen Normen hat nur Bedeutung als nähere Warenbezeichnung und stellt keine durch den MAS erfolgte Zusicherung entsprechender Eigenschaften dar.
(4) Unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen haftet der MAS uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertretern oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(5) MAS haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). MAS haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet MAS im Übrigen nicht. Die vorstehend genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung der MAS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
8. RECHTE UND MARKENZEICHEN DRITTER
Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!
Das Copyright für veröffentlichte von MAS selbst erstellte Objekte bleibt allein bei bei MAS. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Schriften, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung von MAS nicht gestattet.
9. DATENVERARBEITUNG
Zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet MAS personenbezogene Daten des Kunden. Angegebene persönliche Daten zum Zwecke der Bestellung von Waren wie z.B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten werden von MAS zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden von MAS vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Lieferungs-, Entsorgungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind. Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von MAS über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
10. LINKS
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ hat das Landgericht in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das Landgericht – nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert, was MAS hiermit tut.
MAS erklärt hiermit ausdrücklich, keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten zu haben. Deshalb distanziert sich MAS hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten Dritter auf seinen Internetseiten und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links führen sowie für Fremdeinträge in von MAS eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde.
11. ONLINE-PLATTFORM ZUR AUßERGERICHTLICHEN STREITSCHLICHTUNG FÜR VERBRAUCHER, SOFERN DER KUNDE EIN VERBRAUCHER IST
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet. MAS nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist dazu auch nicht verpflichtet. Diese Ziffer (11.) richtet sich ausschließlich an das Privatkundengeschäft der MAS. Dazu zählen u.a. die Dienstleistungen von MAS, die von einer privaten Person als Kunde in Anspruch genommen werden.
12. WIDERRUFSBELEHRUNG, SOFERN DER KUNDE EIN VERBRAUCHER IST
Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn (14) Kalendertagen ohne Angabe von Gründen den Vertragsabschluss zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Kalendertage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Der Widerruf ist zu richten an:
MAS Maschinenvermietung und Agrarservice GmbH
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39175 Möser OT Körbelitz
Telefon: +49 (0) 39222 / 9316
E-Mail: dispo(at)mas-koerbelitz.de
Sie können dafür, dieses abrufbare Muster-Widerrufsformular verwenden, wobei dies nicht verpflichtend ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Wenn der Kunde die Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig in Anspruch nimmt, so erlischt das Widerrufsrecht.
Wenn auf Wunsch des Kunden zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits mit der Dienstleistung begonnen wurde, so hat der Kunde einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des hier behandelten Vertrages entspricht. Für einen bereits aufgestellten Behälter ist MAS berechtigt eine vergebliche Anfahrt in Rechnung stellen.
Die Widerrufsbelehrung richtet sich ausschließlich an das Privatkundengeschäft der MAS. Dazu zählen u.a. die Dienstleistungen der MAS , die von einer privaten Person, einem Verbraucher, in Anspruch genommen werden.
FOLGEN DES WIDERRUFS
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Kalendertagen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde der MAS die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren bzw. herausgeben, muss der Kunde der MAS insoweit Wertersatz leisten. Für diese Rückzahlung verwendet MAS die identische Zahlungsart, die der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.
Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für Leistungen durch die MAS vor Ablauf der Widerrufsfrist, denen der Kunde mit der Bestellung zustimmt, für den Zeitraum bis zum Widerruf in vollem Umfang gleichwohl erfüllen muss.
Für den Fall, dass der Kunde den Betrag bereits eigenmächtig zurückgebucht hat, ist MAS zur Berechnung eines Bearbeitungsentgelts berechtigt.
— Ende der Widerrufsbelehrung —
13. SONSTIGES
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
(2) Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der MAS. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz der MAS ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. MAS ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
(3) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar seien oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung an diesen Punkt gedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahekommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Kontakt & Anfahrt
Unser Betrieb befindet sich nicht direkt im Ort Körbelitz, sondern von der Autobahn A2 Abfahrt Burg-Zentrum kommend, finden Sie uns direkt an der Bundesstraße B1 ca. 800m hinter dem Ortsausgang Möser.
An der Kreuzung einfach links abbiegen. Aus Richtung Magdeburg kommend fahren Sie über die Ampelkreuzung Lostau/Körbelitz B1 Richtung Burg, Möser. An der nächsten Einmündung rechts abbiegen.
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